FAQ | Bachelorstudium Europäische Medienwissenschaft
 
 

1. Wie bewerbe ich mich für das Bachelor-Studium ›Europäische Medienwissenschaft‹?

2. Wie sind die Zulassungsvoraussetzungen?

3. Kann ich durch Wartesemester meine Durchschnittsnote verbessern?

4. Welche Durchschnittsnote (NC) oder wieviele Wartesemester muss ich haben, um in der EMW zugelassen zu werden?

5. Welche Ranglisten und Quoten gelten bei der Vergabe der Studienplätze?

6. Welche Unterlagen muss ich bei meiner Bewerbung einreichen?

7. Ich möchte EMW als Zweitstudium studieren – was muss ich bei der Bewerbung beachten?

8. Ich habe eine gesundheitliche Beeinträchtigung bzw. Behinderung – was muss ich bei der Bewerbung beachten?

9. Wie bewerbe ich mich, wenn ich aus einem Land komme, das nicht der EU angehört, oder kein Abitur einer deutschen Schule habe?

10. Kann ich mich ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung bewerben?

11. Wo finde ich mehr Informationen zum Studiengang?

12. Was sind die Lehrinhalte?

13. Wie lang ist die Regelstudienzeit?

14. Kann ich EMW in Teilzeit studieren?

15. Gibt es die Möglichkeit zum Quereinstieg (Zulassung in ein höheres Fachsemester)?

16. Fallen für das Studium der EMW Studiengebühren an?




1. Wie bewerbe ich mich für das Bachelor-Studium ›Europäische Medienwissenschaft‹?
Für den BA Europäische Medienwissenschaft wird ausnahmslos zum Wintersemester immatrikuliert, vergeben werden jährlich 48 Plätze. Alle Informationen zur Bewerbung finden Sie hier

Bewerber*innen, die Ihren Schulabschluss im Ausland erworben haben (ausländische Hochschulzugangsberechtigung), müssen vor der Bewerbung für das 1. und/oder höhere Fachsemester die Anerkennung als Studienberechtigung für das Land Brandenburg vornehmen lassen. Außerdem müssen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachgewiesen werden. Mehr Informationen finden Sie hier.

Informationen für Bewerber*innen, die einen Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber*innen ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung anstreben, finden Sie
hier.

Für Bewerber*innen für ein Zweitstudium (d.h. BewerberInnen, die bereits ein Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss eines Studiums an einer deutschen Hochschule besitzen) gelten Sonderregelungen. Informationen dazu finden Siehier.

Bewerbung via Losverfahren: Wenn nach Abschluss der Vergabeverfahren noch Studienplätze verfügbar, werden diese in einem Clearingverfahren vergeben. Das Losverfahren/Clearingverfahren wird nur für das 1. Fachsemester durchgeführt!

Frist für die Bewerbung zum ersten Fachsemester ist jeweils der 15.7. (Eingang der Unterlagen). Der 15.7. ist auch die Frist für Bewerber*innen ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung, allerdings empfiehlt das Akademische Auslandsamt, die Bewerbung bereits sechs Wochen vor Ablauf der Bewerbungsfrist einzureichen. 

Studienplatzportal der Universität Potsdam (Online-Bewerbung)


2. Wie sind die Zulassungsvoraussetzungen?
Die Studierenden der EMW werden an der Universität Potsdam immatrikuliert und müssen die Voraussetzungen für ein Universitätsstudium nach dem Brandenburgischen Hochschulgesetz (BbgHG) erfüllen. [Ausnahmeregelungen für beruflich qualifizierte Bewerber*innen ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung siehe 
hier.


3. Kann ich durch Wartesemester meine Durchschnittsnote verbessern?
Nein, das ist grundsätzlich nicht möglich. Vielmehr gibt es unterschiedliche Ranglisten, nach denen Bewerber*innen zugelassen werden. Der größte Teil der Bewerber*innen wird nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung zugelassen. Für die Zulassung nach Wartesemestern wird eine weitere Rangliste geführt. Es besteht die Möglichkeit, dass Bewerber*innen auf mehreren Ranglisten geführt werden.


4. Welche Durchschnittsnote (NC) oder wie viele Wartesemester muss ich haben, um in der EMW zugelassen zu werden?
Die Auswahlgrenzen ergeben sich jedes Jahr neu aus den Durchschnittsnoten bzw. Wartesemestern der neu zugelassenen Studierenden. Die aktuellen Auswahlgrenzen finden Sie hier.


5. Welche Ranglisten und Quoten gelten bei der Vergabe der Studienplätze?
Alle form- und fristgerecht eingegangenen Anträge werden den jeweils einschlägigen Ranglisten zugeordnet und in eine Rangfolge nach den Kriterien der Rangliste gebracht.

Folgende Ranglisten werden gebildet:

  • ausländische und staatenlose Bewerber*innen, die Deutschen nicht gleichgestellt sind
  • ZweitstudienBewerber*innen
  • Bewerber*innen, die nach einem Dienst auf Grund früheren Zulassungsanspruchs bevorzugt zu berücksichtigen sind
  • Bewerber*innen nach dem Ergebnis des Hochschulauswahlverfahrens (an der Universität Potsdam ersetzt die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung das Hochschulauswahlverfahren)
  • Bewerber*innen nach Wartezeit
  • Bewerber*innen nach Härtegesichtspunkten


Es gelten folgende Quoten:

  • 11 % für ausländische und staatenlose Bewerber*innen
  • die Anzahl der Bewerber*innen, die auf Grund eines früheren Zulassungsanspruches bevorzugt berücksichtigt werden
  • 3% für Bewerber*innen, die nach Härtegesichtspunkten zu berücksichtigen sind
  • 3% für Bewerber*innen für ein Zweitstudium und
  • 1% für Bewerber*innen, die einem im öffentlichen Interesse zu berücksichtigenden oder zu fördernden Personenkreis angehören und auf Grund begründeter Umstände an den Studienort gebunden sind (A-, B, C-Kader des Olympiastützpunkts Brandenburg)


Die verbleibenden Studienplätze werden zu 80% in der Rangliste Hochschulauswahlverfahren (Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung) und zu 20% in der Rangliste Wartezeit vergeben.

 
Vergabe der Studienplätze


6. Welche Unterlagen muss ich bei meiner Bewerbung einreichen?
Eine Übersicht der einzureichenden Unterlagen finden Sie hier.


7. Ich möchte EMW als Zweitstudium studieren – was muss ich bei der Bewerbung beachten?
Die Universität Potsdam hält 3 % der Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studienfächern für Bewerber*innen um ein Zweitstudium im 1. Fachsemester bereit. Als ZweitstudienBewerber*innen zählt nur, wer bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen hat und sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang im 1. Fachsemester bewerben möchte. Weitere Informationen zur Bewerbung und zur Auswahl finden Sie
hier.

Die aktuellen Auswahlgrenzen für Zweitstudienbewerber*innen finden Sie hier.


8. Ich habe eine gesundheitliche Beeinträchtigung bzw. Behinderung – was muss ich bei der Bewerbung beachten?
BewerberInnen mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung können sich vor ihrer Bewerbung 
hier informieren. Unter bestimmten Umständen können Sie Anträge auf Nachteilsausgleich und Härtefallanträge stellen und so Ihre Chancen auf eine Zulassung verbessern.

Sollten Sie Fragen zu den Studienbedingungen, zu Härtefallanträgen, zu individuellen Nachteilsausgleichen und zur Studienorganisation und -planung haben, dann wenden Sie sich bitte auch an den
Beauftragten für Studierende mit Behinderung und sein Team.

Beauftragter für Studierende mit Behinderung

9. Wie bewerbe ich mich, wenn ich aus einem Land komme, das nicht der EU angehört, oder kein Abitur einer deutschen Schule habe?
Bewerber*innen, die Ihren Schulabschluss im Ausland erworben haben (ausländische Hochschulzugangsberechtigung), müssen vor der Bewerbung für das 1. und/oder höhere Fachsemester die Anerkennung als Studienberechtigung für das Land Brandenburg vornehmen lassen. Außerdem müssen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachgewiesen werden. Die Bewerbungen von Nicht-EU-Bewerber*innen werden über die Servicestelle für internationale Studienbewerbungen UNI-ASSIST abgewickelt. Vor der Bewerbung sollten Sie sich unbedingt über das Akademische Auslandsamt der Universität Potsdam beraten lassen. Mehr Informationen finden Sie 
hier.

 
Akademisches Auslandsamt
 
Uni-Assist


10. Kann ich mich ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung bewerben?
Das ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Informationen für Bewerber*innen, die einen Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber*innen ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung anstreben, finden Sie 
hier.


11. Wo finde ich mehr Informationen zum Studiengang?
Informationen zu den Zielen des Bachelor-Studiums ›Europäische Medienwissenschaft‹ (EMW), zu den Modulen und Lehrinhalten sowie zu den möglichen Berufsfeldern der Absolventen*innen finden Sie auf der EMW-Homepage auf der Unterseite ›
Bachelor – Studiengang‹.

Die aktuelle Studien- und Prüfungsordnung des Studiengangs finden Sie hier.

Den aktuellen Flyer der Zentralen Studienberatung finden Sie hier.

Regelmäßig im Sommersemester findet am zweiten Freitag im Juni der Hochschulinformationstag der Universität Potsdam statt. Die aktuellen Termine finden Sie hier.


12. Was sind die Lehrinhalte?
Das Bachelor-Studium ›Europäische Medienwissenschaft‹ (EMW) ist ein Ein-Fachstudium, d.h. Sie studieren ausschließlich EMW und keine weiteren Fächer. Der Studiengang wird in gleichberechtigter Kooperation zwischen der Universität Potsdam und der Fachhochschule Potsdam durchgeführt. Er zeichnet sich durch eine medienphilosophische und -ästhetische Ausrichtung aus und beinhaltet neben theoretischen Veranstaltungen einen gestalterischen Medienpraxis-Anteil vor allem im Bereich digitaler Medien.

Bezüglich des genaueren Profils und der inhaltlichen Ausrichtung des medienkulturwissenschaftlich und gestalterisch ausgelegten Studiengangs informieren Sie sich bitte auf unserer Homepage im Abschnitt ›
Studium.

Bitte werfen Sie auch einen Blick in die online verfügbaren kommentierten Vorlesungsverzeichnisse, denn diese bieten einen sehr guten Einblick in unsere Lehrinhalte, siehe: 
Vorlesungsverzeichnis Bachelor.


13. Wie lange ist die Regelstudienzeit?
Die Regelstudienzeit liegt bei sechs Semestern. Im sechsten Semester ist die BA-Arbeit zu schreiben.


14. Kann ich EMW in Teilzeit studieren?
Ein Teilzeitstudium ist grundsätzlich möglich. Der Antrag auf Teilzeitstudium ist nach der Zulassung zum Studiengang mit den erforderlichen Unterlagen zur Immatrikulation zu stellen.

Ausführliche Informationen und das Antragsformular zum Teilzeitstudium finden Sie 
hier.

Ordnung zur Regelung des Teilzeitstudiums


15. Gibt es die Möglichkeit zum Quereinstieg (Zulassung in ein höheres Fachsemester)?
Sie können sich in der EMW für die Zulassung in ein höheres Fachsemester bewerben. Eine Einstufung kann nur für ein Fachsemester erfolgen, für das es auch ein Studienangebot gibt. Daher ist im Sommersemester nur eine Bewerbung für das 2. Fachsemester und im Wintersemester nur eine Bewerbung für das 3. Fachsemester möglich.

Pro übersprungenes Fachsemester müssen mind. 30 – innerhalb der Module der EMW-Studienordnung anrechenbare – ECTS nachgewiesen werden. Über die Anerkennung entscheidet der Studienausschuss der EMW, den Sie über die Studienfachberatung spätestens sechs Wochen vor Bewerbungsende kontaktieren müssen.

Die jeweilige Bewerbungsfrist beim Studierendensekretariat finden Sie hier. Die Bewerbungsfrist variiert – je nachdem, ob eine örtliche Zulassungsbeschränkung festgelegt wurde oder nicht. Informationen dazu finden Sie hier.

Für die Einstufung legen Sie der Studienfachberatung (sechs Wochen vor Bewerbungsschluss) folgende Unterlagen vor:

  • Antrag auf Einstufung (ausgefüllt).
  • Leistungsnachweise im Original.
  • Übersichtliche Auflistung aller Ihrer Leistungen in Form einer Tabelle mit Angabe von Modulbezeichnung, Dozent*in, Veranstaltungstitel, Veranstaltungsart, kurzer Inhaltsbeschreibung, Anzahl der Leistungspunkte. Prinzipiell können nur Leistungen anerkannt werden, die auch nachgewiesen werden können.


Weitere Informationen zum formalen Ablauf und Terminen auf den Seiten der Universität finden Sie 
hier.

Die notwendigen Formulare finden Sie 
hier.

Zuständige*r für den Quereinstieg in die EMW


16. Fallen für das Studium der EMW Studiengebühren an?
Die Semesterkosten entsprechen den Beiträgen der Universität Potsdam – zusätzliche Gebühren fallen nicht an. Eine genaue Aufschlüsselung der aktuellen Semestergebühren finden Sie 
hier (im unteren Bereich).